Alle hier genannten Versorgungswege der Mitarbeiterversorgung stehen Ihnen auch als Führungskraft zur Verfügung. Darüber hinaus bietet Ihnen die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse den erforderlichen Spielraum bei der Gestaltung einer umfassenderen Versorgung.
Mit fast unbegrenztem Dotierungsrahmen können auch größere Versorgungslücken ohne Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber steuergünstig und bilanzneutral geschlossen werden. Durch Rückdeckungsversicherungen sind die Unterstützungskassenversorgungen stets ausfinanziert.
In Einzelfällen empfiehlt sich die Einrichtung von betrieblichen Pensionszusagen, die jedoch die Unternehmensbilanz berühren und die Finanzierungsrisiken der Altersversorgung häufig in das Unternehmen hineintragen. Finanzierungsrisiken lassen sich aber durch richtige Gestaltung von Pensionszusage und Rückdeckungskonzeption wirksam einschränken.
Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen. >>> Bitte hier klicken!
Reichspräsidentenstr. 21-25
D-45470 Mülheim an der Ruhr
Tel.: 02 08/ 810 820
Höfinger Str. 16
D-70499 Stuttgart
Tel.: 07 11/ 88 20 07 30
info(at)aures.ag
Sie haben aktuell folgende Dokumente in die Download-Box gelegt:
Ein steuerneutraler Tantiemeverzicht zu Gunsten der betrieblichen Altersversorgung konnte bislang ausschließlich über eine Pensionszusage gegen einmaligen Beitrag dargestellt werden (deferred compensation).
Verschiedene Versicherer bieten innovative Konzepte, mit denen Einmalbeiträge aus Tantiemen oder Abfindungen in regelmäßige Zahlungsströme zur steuerlich einwandfreien, laufenden und gleichmäßigen Dotierung einer Unterstützungskasse umgewandelt werden.
So profitieren Arbeitgeber*innen von einem Liquiditätsvorteil und für Empfänger*innen von Tantiemen und Leistungsvergütungen entsteht eine deutliche Steuerentlastung.
Wo bleibt die Hysterie angesichts der demographischen Entwicklung? | Transparenzoffensive in der Lebensversicherungswirtschaft | Expertenstreit um den Garantiezins in der Lebensversicherung | Ist die Rückdeckungsversicherung einer Unterstützungskasse insolvenzsicher? | Beste Gesundheitsversorgung im Katastrophenfall.
Die Versorgungslücke ist sicher | Tantiemeverzicht zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge | Bürgerentlastungsgesetz tatsächlich mehr Netto vom Brutto | Arbeitgeberrisiko in der betrieblichen Altersversorgung | Midas Mittelstandsfonds
Was ist, wenn der Chef ausfällt? | Ab 01. Juli gibt es wieder Krankengeld für Selbständige | Aufbau einer Ehegattenrente über den Betrieb | Einmalzahlungen - Tantiemenumwandlung in betriebliche Altersversorgung ohne Rückstellungen in der Steuerbilanz
Sinkende Garantien in der Lebensversicherung | Prämien in der Berufsunfähigkeitsversicherung steigen | Pleitenschutz bei Betriebsrenten | Auslagerung von Pensionsverpflichtungen | Fondsscheck
Aures Finanz AG & Cie. KG Versicherungsmakler Finanzmakler | Reichspräsidentenstr. 21-25 | 45470 Mülheim a. d. Ruhr | T 02 08/810 820 | F 02 08/810 820 21 | info@aures.ag
Aures Finanz AG & Cie. KG Versicherungsmakler Finanzmakler | Höfinger Str. 16 | 70499 Stuttgart | T 07 11/88 20 07 30 | F 07 11/88 20 07 39 | info@aures.ag