Betriebliche Altersversorgung

Planen Sie mit Ihrem Unternehmen.

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist bei laufend sinkenden gesetzlichen Rentenansprüchen ein unverzichtbarer Pfeiler der persönlichen Absicherung für  Arbeitnehmer, aber auch für Gesellschafter-Geschäftsführer*innen und Vorstände von Kapitalgesellschaften.

Sie nutzen erhebliche Steuervorteile während der Einzahlungsphase, denn Beiträge in die betriebliche Altersversorgung sind steuerfrei und zu einem großen Teil auch befreit von Sozialversicherungsbeiträgen. 

Die Höhe der Beitragszahlung in eine leistungsstarke betriebliche Altersversorgung ist grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die bAV ermöglicht so gerade Führungskräften eine wirksame Altersversorgung.

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Ihr Rechtsanspruch

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer den gesetzlichen Anspruch, Teile des Bruttogehalts für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu verwenden.

Die Finanzierung erfolgt direkt durch den Arbeitgeber oder per Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer. 

Besonders lukrativ ist die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) in bAV. So fließt bei gleicher Nettogehaltsauszahlung mehr als das Doppelte in Ihre persönliche Altersvorsorge.


Vertragsmerkmale

• Vollständig steuerfreie Beitragszahlung
• Steuerpflicht der Renten oder der Kapitalzahlung
• Die bAV ist bis zum Rentenbeginn Hartz-IV-sicher
• Beiträge sind bis zu 302 € monatlich sozialbeitragsfrei

Weitere Informationen

bAV für Mitarbeiter*innen
bAV für Führungskräfte
bAV für Inhaber*innen

Hier finden Sie zusätzliche Informationen.

Archiv

Sonderinfo zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Wie verbessert das BRSG die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung?

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Betriebliche Altersversorgung (bAV) statt Vermögenswirksame Leistungen (VL)

2017/07 aures forum

Stärkt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) die Betriebsrente? | Welche Auswirkungen hat die EU-Mobilitätsrichtlinie? | Warum Lebensversicherer derzeit zweifelhafte Kündigungsempfehlungen abgeben? | Welche sieben Fehler sind bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vermeidbar?

2016/10 aures.forum

Berechtigte Kritikpunkte und Werte 2015 - die Bestandssubventionsquote | Betriebliche Altersversorgung: versicherungsvertragliche Lösung richtig gemacht | Private Krankenversicherung: Beitragsentlastung im Alter durch Einmalbeitragszahlung - kritisch betrachtet | Abgeltungssteuer - Steuerfreiheit für Fonds-Altbestände läuft aus

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Rentenreform - ungerecht und fahrlässig | Berufsunfähigkeitsversicherung - geplante Förderung "gut gemeint und schlecht gemacht" | Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) zur Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über betriebliche Altersversorgung | das gemischte Mischfondsportfolio | Neue Rahmenbedingungen für die betriebliche Krankenversicherung

2012/07 aures.forum

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