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Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist bei laufend sinkenden gesetzlichen Rentenansprüchen ein unverzichtbarer Pfeiler der persönlichen Absicherung für Arbeitnehmer, aber auch für Gesellschafter-Geschäftsführer*innen und Vorstände von Kapitalgesellschaften.
Sie nutzen erhebliche Steuervorteile während der Einzahlungsphase, denn Beiträge in die betriebliche Altersversorgung sind steuerfrei und zu einem großen Teil auch befreit von Sozialversicherungsbeiträgen.
Die Höhe der Beitragszahlung in eine leistungsstarke betriebliche Altersversorgung ist grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die bAV ermöglicht so gerade Führungskräften eine wirksame Altersversorgung.
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Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer den gesetzlichen Anspruch, Teile des Bruttogehalts für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu verwenden.
Die Finanzierung erfolgt direkt durch den Arbeitgeber oder per Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer.
Besonders lukrativ ist die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) in bAV. So fließt bei gleicher Nettogehaltsauszahlung mehr als das Doppelte in Ihre persönliche Altersvorsorge.
• Vollständig steuerfreie Beitragszahlung
• Steuerpflicht der Renten oder der Kapitalzahlung
• Die bAV ist bis zum Rentenbeginn Hartz-IV-sicher
• Beiträge sind bis zu 302 € monatlich sozialbeitragsfrei
> bAV für Mitarbeiter*innen
> bAV für Führungskräfte
> bAV für Inhaber*innen
Hier finden Sie zusätzliche Informationen.
Wie verbessert das BRSG die Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung?
Betriebliche Altersversorgung (bAV) statt Vermögenswirksame Leistungen (VL)
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