Mit der Basisrente oder auch Rürup-Rente schaffen Sie eine finanzielle Basis für Ihren Ruhestand und senken gleichzeitig Ihre Steuerlast in der Beitragszeit.
Die Basisrente ist besonders lukrativ für Selbständige und Freiberufler*innen, gut verdienende Arbeitnehmer*innen oder Beamte sowie Ruheständler*innen. Für Selbständige und Freiberufler*innen ist die Basisrente die einzige Möglichkeit, mit dem Aufbau ihrer Altersversorgung Steuern zu sparen.
Besondere Gewinner der Basisrente sind diejenigen, die in Kürze vom aktiven Berufsleben in den Ruhestand überwechseln.
Wir ermitteln gerne den für Sie persönlich erreichbaren steuerlichen Wirkungsgrad der Basisrente.
Es sind Versicherungsbeiträge bis zu 29.344 € jährlich (bei Verheirateten 58.688 €) steuerlich anerkannt. Die Beiträge sind ab 2025 zu 100 Prozent als Altersvorsorgeaufwendungen
steuerlich absetzbar. Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung sind vom Höchstförderbeitrag allerdings wieder abzuziehen.
Selbst bei einem sehr hohen Verdienst zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber – sofern sie nicht in der knappschaftlichen Rentenversicherung versichert sind – im Jahr 2025 zusammen maximal 17.967,60
€ an Rentenbeiträgen. Bei einem Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze oder darüber bleibt man also deutlich unterhalb des Höchstbetrags von 29.344 €. Und es bleibt ein hoher geförderter
Beitragsrahmen bestehen.
Bei einem Höchststeuersatz von 40 Prozent führt dies schon heute dazu, dass das Finanzamt beispielsweise bei 29.344 € einen Betrag von 11.738 € erstattet.
Die steuerliche Förderung der Basisrente enthält keine Vorschriften zu Mindestgarantien in der Vertragsgestaltung. Daher ist es möglich, die Sparbeiträge in einem Basisrentenvertrag vollständig in Aktienfonds zu investieren. So erhalten Sie auf Wunsch eine staatlich geförderte Aktienfondsanlage.
HIer finden Sie weitere Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Basisrente.