Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet einen festen Zuschuss zu den Pflegekosten, doch dieser Zuschuss deckt nicht einmal die laufenden Kosten. Den Rest müssen Sie und Ihre Angehörigen (Eltern, Kinder oder Ehepartner) zuzahlen.
Wirksamen Schutz gegen die Kostenbelastung im Pflegefall leisten private Pflegekranken- und Pflegerentenversicherungen. Dabei leisten einzelne Anbieter eine Kostenerstattung gegen Rechnungsvorlage, andere leisten pauschale Tagessätze oder Monatsrenten.
Der unabhängige Vergleich der Angebote bringt Ihnen Klarheit für den in Ihrem Fall am Besten passenden Versicherungsschutz.
Die Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit anfallen, sind meist höher, als man denkt. Die Berechnung ist regional unterschiedlich und auch vom Träger der Pflegeeinrichtung abhängig.
In jedem Fall muss berücksichtigt werden, dass bei häuslicher Pflege zusätzlich die vollen Lebenshaltungskosten (etwa Miete, Kleidung, Nahrung) zu tragen sind.
Beim üblichen Honorarsatz von 25 € pro Stunde und täglich nur drei Stunden Pflege ergeben sich für eine ausgebildete Hilfe somit bereits 2.250 € monatlich. Und auch ein Platz in einem Pflegeheim ist kaum unter 3.500 € im Monat zu erhalten.
Die Pflegeversicherung leistet im Sinne des Sozialgesetzbuchs erst ab einem täglichen Hilfebedarf von 90 Minuten. Bei geringerem Bedarf müssen die notwendigen Maßnahmen selbst finanziert werden.
Die Eingruppierung in eine Pflegestufe ist die Grundvoraussetzung, um als Leistungsempfänger anerkannt zu werden.