Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU)


Existenzsicherung durch den Arbeitgeber.

Mit der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung (bBU) erhalten Mitarbeitende ab Vertragsabschluss eine sofortige Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit ohne Wartezeit.

 

Dabei ist eine höhere Absicherung für Führungskräfte möglich: Bei einer rein arbeitgeberfinanzierten Vorsorge können Führungskräfte eine weitaus höhere Berufsunfähigkeitsrente absichern – und dies zu den gleichen Konditionen, wie für die komplette Belegschaft.

 

Die Vertragsannahme erfolgt meist ohne eine bzw. mit einer stark vereinfachten Gesundheitsprüfung. 

 

Die bBU hat einen höheren Wirkungsgrad, als eine Gehaltserhöhung: Der Beitrag einer bBU ist als Betriebsausgabe absetzbar. Bei Beiträgen bis 4 % der BBG fallen keine Steuer- oder Sozialversicherungsbeiträge an.

 

Mit einer Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit differenzieren sich Arbeitgeber vom Wettbewerb und binden ihre Mitarbeitenden langfristig an ihr Unternehmen.