Sie wandeln einen Teil Ihres Gehalts steuerfrei in Versorgungslohn um. Diesen Betrag leitet Ihr Arbeitgeber direkt an...
Nach Eintritt in den Ruhestand erhalten Sie oder Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen die fälligen lebenslangen Renten direkt ausgezahlt. Erst die fälligen Leistungen werden besteuert – doch greifen im Alter meist niedrigere Steuersätze.