Betriebliche Altersversorgung für Mitarbeitende


Wer clever ist, muss gar nicht tief in die Tasche greifen.

Sie wandeln einen Teil Ihres Gehalts steuerfrei in Versorgungslohn um. Diesen Betrag leitet Ihr Arbeitgeber direkt an...

  • eine Direktversicherung
  • eine Pensionskasse oder
  • einen Pensionsfonds.

Nach Eintritt in den Ruhestand erhalten Sie oder Ihre versorgungsberechtigten Hinterbliebenen die fälligen lebenslangen Renten direkt ausgezahlt. Erst die fälligen Leistungen werden besteuert – doch greifen im Alter meist niedrigere Steuersätze.

 

Die wichtigsten Vorteile der bAV für Mitarbeitende


  • Der Beitrag ist steuerfrei. Bis  8 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung – in 2025 maximal 7.728 € – können jährlich steuerfrei eingezahlt werden.
  • Der Beitrag ist außerdem sozialversicherungsfrei. Bis  4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung – in 2025 maximal 3.864 € – bleiben jährlich frei von Sozialabgaben.
  • Seit Januar 2019 beginnende Verträge erhalten einen Arbeitgeberzuschuss von 15 % auf den umgewandelten Gehaltsanteil, soweit dieser sozialbeitragspflichtig ist (in 2025 maximal 579,60 € jährlich).
  • Die Höhe des Beitrags können Sie auf Wunsch von Jahr zu Jahr flexibel bestimmen.
  • Die Anbieter garantieren Ihnen eine lebenslange zusätzliche Rente, mit der Sie frühestens ab dem 62. Lebensjahr fest rechnen können.
  • Wahlweise können Sie statt der Rente eine einmalige Kapitalzahlung erhalten.

Vorteile der bAV, die oft übersehen werden


  • Mit der betrieblichen Altersversorgung können Azubis ihren Eltern den Anspruch auf Kindergeld sichern.

  • Besonders lukrativ ist die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) in die betriebliche Altersversorgung.

  • Auch Mitarbeiter*innen die als geringfügig Beschäftigte (also mit bis zu 450 Euro Verdienst im Monat) beschäftigt sind, können eine eigene Altersversorgung aufbauen. Das gesamte Gehalt und die zusätzlichen Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung bleiben steuer- und sozialabgabenfrei.
  • Eine Direktversicherung ermöglicht den steuerlich geförderten Aufbau einer Rente für Unternehmer-Ehegatten.

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