Alle hier genannten Versorgungswege der Mitarbeiterversorgung stehen Ihnen auch als Führungskraft zur Verfügung. Darüber hinaus bietet Ihnen die kongruent rückgedeckte Unterstützungskasse den erforderlichen Spielraum bei der Gestaltung einer umfassenderen Versorgung.
Mit fast unbegrenztem Dotierungsrahmen können auch größere Versorgungslücken ohne Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber steuergünstig und bilanzneutral geschlossen werden. Durch Rückdeckungsversicherungen sind die Unterstützungskassenversorgungen stets ausfinanziert.
In Einzelfällen empfiehlt sich die Einrichtung von betrieblichen Pensionszusagen, die jedoch die Unternehmensbilanz berühren und die Finanzierungsrisiken der Altersversorgung häufig in das Unternehmen hineintragen. Finanzierungsrisiken lassen sich aber durch richtige Gestaltung von Pensionszusage und Rückdeckungskonzeption wirksam einschränken.
Ein steuerneutraler Tantiemeverzicht zu Gunsten der betrieblichen Altersversorgung konnte bislang ausschließlich über eine Pensionszusage gegen einmaligen Beitrag dargestellt werden (deferred compensation).
Verschiedene Versicherer bieten innovative Konzepte, mit denen Einmalbeiträge aus Tantiemen oder Abfindungen in regelmäßige Zahlungsströme zur steuerlich einwandfreien, laufenden und gleichmäßigen Dotierung einer Unterstützungskasse umgewandelt werden.
So profitieren Arbeitgeber*innen von einem Liquiditätsvorteil und für Empfänger*innen von Tantiemen und Leistungsvergütungen entsteht eine deutliche Steuerentlastung.