Als Gesellschafter-Geschäftsführer*in (GGF) einer GmbH genießen Sie eine Sonderstellung: Sie sind Unternehmer und Arbeitnehmer zugleich. Sie können alle Vorteile der betrieblichen
Altersversorgung nutzen und ihre Versorgung steuerbegünstigt auf Firmenkosten finanzieren.
Alle hier genannten Versorgungswege der Mitarbeiterversorgung und Führungskräfteversorgung stehen Ihnen zur Verfügung.
Aures ermittelt Ihnen maßgeschneiderte Versorgungskonzepte der Gesellschafter-Geschäftsführer-Versorgung.
Der Überprüfung Ihres sozialversicherungsrechtlichen Status und des Finanzierungsstatus bereits bestehender betrieblicher Versorgungszusagen gilt unsere besondere Expertise.
Sind Sie als GmbH-Geschäftsführer*in wirklich sozialversicherungspflichtig?
Aures liefert Ihnen die Bewertung Ihres gesetzlichen Rentenanspruchs und begleitet in bestimmten Fällen die Befreiung aus der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Bestätigt der
Sozialversicherungsträger die Sozialversicherungsfreiheit, können zu Unrecht geleistete Beiträge erstattet werden.
Hierzu stellt Aures für Sie den Kontakt zu Rechtsanwälten her, die sich auf dieses Gebiet der Rechtsberatung spezialisiert haben.
Viele Pensionszusagen wurden über Jahre nicht den ständigen steuerlichen, wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Veränderungen angepasst.
Erfahrungsgemäß sind etwa 90% aller Direktzusagen nicht ausreichend finanziert. In diesem Fall wird die Ausfinanzierung der Deckungslücken erforderlich.
Aures analysiert den Status Ihrer Pensionszusage und liefert Ihnen dazu passende Ausfinanzierungs- und Auslagerungskonzepte.