Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist bei laufend sinkenden gesetzlichen Rentenansprüchen ein unverzichtbarer Pfeiler der persönlichen Absicherung für Arbeitnehmer, aber auch für Gesellschafter-Geschäftsführer*innen und Vorstände von Kapitalgesellschaften.
Sie nutzen bis zum Rentenbeginn erhebliche Steuervorteile, denn Beiträge in die betriebliche Altersversorgung sind steuerfrei und zu einem großen Teil auch befreit von Sozialversicherungsbeiträgen. Ihr Arbeitgeber zahlt außerdem einen Zuschuss zum bAV Beitrag.
Die Höhe der Beitragszahlung in eine leistungsstarke betriebliche Altersversorgung ist grundsätzlich nicht eingeschränkt. Die bAV ermöglicht so gerade Führungskräften eine wirksame Altersversorgung.
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer den gesetzlichen Anspruch, Teile des Bruttogehalts für eine betriebliche Altersversorgung (bAV) zu verwenden. Die Finanzierung erfolgt direkt durch den Arbeitgeber oder per Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer.
Besonders lukrativ ist die Umwandlung von vermögenswirksamen Leistungen (VL) in bAV. So fließt bei gleicher Nettogehaltsauszahlung mehr als das Doppelte in Ihre persönliche Altersvorsorge.
HIer finden Sie weitere Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Betrieblichen Altersversorgung.