Jeder vierte Arbeitnehmer eines jeden Jahrgangs muss heute wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden.
Mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich der gewohnte Lebensstandard nicht aufrecht erhalten. Aufgrund von Erkrankungen kommen sogar häufig noch zusätzliche finanzielle Belastungen auf Sie zu.
Besonders betroffen sind Berufseinsteiger und Selbständige, die oft keine Leistungen aus der gesetzlichen Rente erhalten. Auch Personen mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (in 2021: 85.200 € jährlich) haben eine erhebliche Versorgungslücke.
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Reichspräsidentenstr. 21-25
D-45470 Mülheim an der Ruhr
Tel.: 02 08/ 810 820
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Seit Januar 2001 gibt es für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Diese wurde durch die wesentlich geringwertigere Erwerbsminderungsrente ersetzt.
Die Leistung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente berücksichtigt nicht mehr den erlernten und ausgeübten Beruf. Fazit: Es kann in der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden.
Ausreichende Vorsorge ist über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung möglich.
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