Viele Kinder, viele Zulagen! Das ist das häufigste Argument für die Riesterrente. Aber es gibt weitere Vorteile.
Neben der Zulagenförderung ist der Beitrag vollständig steuerlich abzugsfähig. Staatliche Zulagen und die steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge machen diese Versorgungsform sowohl für niedrige als auch für hohe Einkommen hochinteressant.
Der Beitrag in den Riester-Vertrag wird durch Zulagen gefördert. Die Grundzulage beträgt für Erwachsene € 154 und die Kinderzulage beträgt für jedes kindergeldberechtigte Kind € 185 einmal jährlich.
Die förderfähige Summe ist auf 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr (maximal € 2.100,--) begrenzt.
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Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte. Wenn nur ein Ehepartner förderberechtigt ist und in einen Riester - Vertrag einzahlt, kann der andere ebenfalls die Zulage erhalten, wenn er einen eigenen Riester - Vertrag abschließt.
Bis zu 30 Prozent Ihres angesparten Kapitals können bereits zu Beginn des Rentenalters in einer Summe ausgezahlt werden (frühestens ab dem 62. Lebensjahr).
Im Falle der Arbeitslosigkeit wird die Riesterrente nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.
Mit der staatlich geförderten Riesterrente erhalten Sie im Ruhestand eine garantierte lebenslange Zusatzrente.
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