Berufsunfähigkeitsversicherung

Jeder vierte Arbeitnehmer eines jeden Jahrgangs muss heute wegen Unfall oder Krankheit vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden.

Mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung lässt sich der gewohnte Lebensstandard nicht aufrecht erhalten. Aufgrund von Erkrankungen kommen sogar häufig noch zusätzliche finanzielle Belastungen auf Sie zu.

Besonders betroffen sind Berufseinsteiger und Selbständige, die oft keine Leistungen aus der gesetzlichen Rente erhalten. Auch Personen mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (in 2010: 66.000 € jährlich) haben eine erhebliche Versorgungslücke.

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Gesetzliche Rente zahlt nur Erwerbsminderungsrenten

Seit Januar 2001 gibt es für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Diese wurde durch die wesentlich geringwertigere Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Die Leistung der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente berücksichtigt nicht mehr den erlernten und ausgeübten Beruf. Fazit: Es kann in der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine deutlich schlechter bezahlte Tätigkeit verwiesen werden.

Ausreichende Vorsorge ist über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung möglich.

Vertragsmerkmale leistungsstarker Anbieter

  • Sie müssen keine Ersatztätigkeiten annehmen, wenn Sie in Ihrem ausgeübten Beruf berufsunfähig werden
  • volle Leistungen schon ab sechsmonatiger Berufsunfähigkeit
  • Flexible Anpassung Ihrer Berufsunfähigkeit an Ihre jeweilige Lebensphase
  • Sie entscheiden über die Verwendung Ihrer Überschussanteile
  • der Versicherungsschutz gilt weltweit
  • Sie erhalten die volle Leistung bereits ab Einschränkung der Berufsausübung von 50 %

Hier finden Sie weitere Informationen.

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